Donnerstag, 14. Juli 2016

Leibniz Universität vergibt bis zu 120 Deutschland–Stipendien


Anträge sind ab dem 15. Juli freigeschaltet
Hannover - Zum sechsten Mal vergibt die Leibniz Universität Hannover die im Jahr 2011 eingeführten Deutschland-Stipendien. Es werden voraussichtlich bis zu 120 Deutschlandstipendien vergeben. Stipendiatinnen und Stipendiaten können sich über eine Förderung von je 300 Euro im Monat über den Zeitraum von einem Jahr freuen und kommen damit auf insgesamt 3.600 Euro.
Die Anträge auf das Deutschland-Stipendium sind vom 15. Juli bis zum 30. September 2016 online unter der Adresse http://www.uni-hannover.de/de/studium/stipendien/stipendienvergabe/ freigeschaltet. Die ausgefüllten und unterschriebenen Anträge können mit der Post geschickt oder direkt im ServiceCenter abgegeben oder auch in den Briefkasten vor dem ServiceCenter im Hauptgebäude der Leibniz Universität (Welfengarten 1) eingeworfen werden.
Das Deutschlandstipendium wird von zwei Seiten gefördert: Die eine Hälfte des Betrages pro Studierenden, also je 1.800 Euro, stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) nach einer festgelegten Quote zur Verfügung. Die Hochschule wirbt die andere Hälfte der Förderung von Unternehmen, Stiftungen oder Privatpersonen ein. Während der Vergabe der diesjährigen Deutschlandstipendien am 6. Dezember 2016 treffen die geförderten Studierenden und die Vertreterinnen und Vertreter der Firmen und Institutionen erstmalig aufeinander, um sich kennenzulernen.
Der Leibniz Universität ist es gelungen, viele Unternehmen, aber auch Institutionen und Privatpersonen für die Stipendienvergabe zu begeistern. Unterstützende Firmen können ihren Anteil zielgerichtet vergeben, also etwa Studierende einschlägiger Fachrichtungen unterstützen und so frühzeitig Kontakte zu potenziellen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern knüpfen. Für die Vergabe eines Stipendiums sind die Leistungen der Studierenden entscheidend, daneben können aber auch Kriterien wie soziales oder hochschulpolitisches Engagement, BAföG-Bezug oder besondere persönliche oder familiäre Umstände berücksichtigt werden.